Allgemeine Vermietungsbedingungen

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Allgemeine Vermietungsbedingungen von CampingVision International AG

Allgemeine Vermietungsbedingungen von CampingVision International AG

Diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten für alle Angebote von Ferienunterkünften auf dem Campingplatz, die von CampingVision International AG („CampingVision“) als Vermieterin angeboten werden.


1. Anwendungsbereich

CampingVision bietet dem Kunden die Miete einer Ferienunterkunft auf dem Campingplatz in Form eines Mobilheimes, Zeltes, Bungalows oder Stellplatzes (im Folgenden „Ferienobjekt“) als touristische Einzelleistung auf Basis dieser Allgemeinen Vermietungsbedingungen an. Als Vermieter des jeweiligen Ferienobjektes als touristische Einzelleistung unterfällt CampingVision nicht dem Pauschalreiserecht und ist daher nicht verpflichtet, einen Sicherungsschein auszustellen. Zwischen CampingVision und dem Kunden („Kunde“ / „Mieter“) kommt ein Mietvertrag zustande. Diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen wenden sich ausschliesslich an Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für Kunden aus anderen Ländern gelten sie nicht.


2. Buchung und Buchungsbestätigung, Leistungsumfang, Leistungsänderung, Mietunterlagen

2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde CampingVision den Abschluss des Mietvertrages in Bezug auf das Ferienobjekt verbindlich auf Basis der auf der Internetseite vacanceselect.com/de-ch/ dargestellten Objektbeschreibung und diesen Allgemeinen Vermietungsbedingungen an. Der Buchungsauftrag kann mündlich, schriftlich oder elektronisch (Anfrage-Formular auf Website) erfolgen. Es wird empfohlen, die Buchung online auf der Internetseite vacanceselect.com/de-ch/ vorzunehmen.

2.2 Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung auf der Internetseite vacanceselect.com/de-ch/ erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf die Seite „Preise & Buchen“, auf der er seine Daten eingeben und anschliessend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schliessen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder seine Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Über den Eingang seines Buchungsauftrages erhält der Kunde i.d.R. eine elektronische Zugangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschliesslich die deutsche Sprache massgeblich ist.

2.3 Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch CampingVision zustande, der keiner besonderen Form bedarf. Der Kunde wird in der Regel durch die elektronische Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger in Textform (z.B. E-Mail) über den Mietvertragsschluss informiert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Mietvertrages in Schriftform. Ferner ist CampingVision frei in der Annahme des Buchungsauftrages.

2.4 CampingVision weist darauf hin, dass gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht. Dies bedeutet, der Mietvertrag über das Ferienobjekt kann auch bei Online-Buchung vom Mieter nicht kostenfrei widerrufen werden, sondern es gelten lediglich die hier eingeräumten vertraglichen oder gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

2.5 Der Kunde hat CampingVision zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen für den Mietaufenthalt (z.B. Voucher, praktische Infos und Wegbeschreibung) innerhalb der ihm von CampingVision mitgeteilten Frist von 14 Tagen vor dem Aufenthalt nicht oder nicht vollständig erhält. Der Kunde ist verantwortlich, seinen Spam-Ordner / seine E-Mails regelmässig zu prüfen. Der Voucher ist bei Mietantritt vor Ort vorzuzeigen.


3. Leistungen, Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang von CampingVision ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Ferienobjekts und diesen AGB sowie der jeweiligen Buchungsbestätigung an den Mieter. Es umfasst nur das dort genannte Mietobjekt, nicht jedoch Leistungen, die der Campingplatz darüber hinaus zur Verfügung stellt und die nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für nicht eigens gebuchte Schwimmbäder, Animationen oder auf dem Campingplatz vorhandene Einrichtungen und Geschäfte, die nicht von CampingVision betrieben werden. Ebenso können in der Vorsaison und in der Nachsaison Campingplatzinhaber gezwungen sein, nicht alle Attraktionen und Einrichtungen, wie Schwimmbäder, Animationen oder Geschäfte auf dem Campingplatz zur Verfügung zu stellen. Zu einer Einschränkung des Betriebes von Attraktionen und Einrichtungen auf dem Campingplatz kann es auch aufgrund von behördlichen Massnahmen, wetterbedingten Einflüssen wie Trockenheit, zwingend erforderlichen Sparmassnahmen des Campingplatzes oder behördlich bedingten Schliessungen, Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und quantitative Nutzung von Wasser, Strom, Gas, Öl oder sonstige Brennmaterialen für die Heizung kommen.

3.2 CampingVision behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für optionale, buchbare Extras, wie etwa Bettwäsche, und für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse, wie Trockenheit, zwingend erforderlicher Sparmassnahmen des Campingplatzes oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und quantitative Nutzung von Wasser, Strom, Gas, Öl oder sonstige Brennmaterialien für die Heizung.


4. Zahlungen des Mieters, Last-Minute-Buchungen

4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises innerhalb von drei Werktagen nach Datum der Buchungsbestätigung fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist acht Wochen vor Aufenthaltsantritt fällig und zu zahlen. Der Mieter entnimmt der Buchungsbestätigung das Konto, auf das er die An- und Restzahlung zahlt. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann Zahlungen per Überweisung oder per Kreditkarte (MasterCard oder Visa) tätigen sowie ggf. durch weitere im Buchungssystem angebotene Zahlungsmethoden durchführen. CampingVision übernimmt keine bei der Bank des Kunden etwaig anfallende Bankgebühren oder Entgelte, auch nicht Bearbeitungsgebühren bei Kreditkarten, die der Kunde seiner Bank schuldet.

4.2 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei der Buchung die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto für die Anzahlung. Hat CampingVision diese Zahlungsart in der Buchungsbestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von CampingVision vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und CampingVision ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden (auch etwa ihr in Rechnung gestellte Bankentgelte in konkreter Höhe) in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat die rechtzeitige Zahlung der jeweils fälligen An-, Rest- oder Gesamtzahlung über seine Kreditkarte selbst sicherzustellen.

4.3 Last Minute Buchungen: Bei kurzfristen Buchungen, die innerhalb von acht Wochen vor Aufenthaltsbeginn getätigt werden („Last-Minute-Buchungen“), muss der Gesamtpreis der Miete für das Ferienobjekt sofort komplett bezahlt werden, wobei nur die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden möglich sind. Bei einer sofortigen Banküberweisung muss der Kunde unverzüglich eine Kopie der durchgeführten Banküberweisung über das Anfrage-Formular der Website an CampingVision senden. Bei Last-Minute-Buchungen behält sich CampingVision ein vertragliches Rücktrittsrecht vor für den Fall, dass das Ferienobjekt wider Erwarten nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall erhält der Kunde seine Zahlung nach Erklärung des Rücktritts durch CampingVision zurückerstattet. CampingVision behält sich ferner vor, bei Last-Minute-Buchungen nach Vertragsschluss ein Ersatzobjekt anzubieten, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung vom ursprünglich gewählten Ferienobjekt unter Berücksichtigung der Interessen von CampingVision für den Mieter zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dem Kunden wird hierbei eine andere, freie und ähnliche Unterkunft angeboten. Ist der Kunde mit dieser nicht einverstanden, so kann er innerhalb von 24 Stunden nach dem Angebot von CampingVision vom Vertrag zurücktreten, wobei die Kündigung in Textform über das Anfrage-Formular auf der Website empfohlen wird. Auch in diesem Fall erhält der Kunde die gesamte geleistete Zahlung zurückerstattet. Auch für Last-Minute-Buchungen gilt Ziff. 2.4, so dass sie nicht kostenfrei widerrufen werden können. 

4.4 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von CampingVision massgebend.

4.5 Werden die fällige An- oder Restzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Mieter nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist CampingVision berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5.3 und ggf. Schadensersatz zu belasten. Alle bereits ausgegebenen Dokumente oder Voucher können für ungültig erklärt werden.

4.6 Kosten wie Kurtaxen oder eine Touristensteuer, die von Dritten oder staatlichen Stellen erhoben werden, müssen vor Ort gezahlt werden und sind nicht Bestandteil des Mietpreises. Werden solche Kosten und Gebühren Dritter von CampingVision dem Kunden gegenüber mitgeteilt, so erfolgen diese Angaben ohne Gewähr für eine Änderung durch die genannten Dritten nach Erteilung einer solchen Auskunft.


5. Rücktritt des Mieters, Stornierungskosten, Umbuchungen, Rücktritt von CampingVision

5.1 CampingVision räumt dem Mieter freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht ein, wonach er jederzeit vor Beginn seines Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten kann. Dabei wird empfohlen, den Rücktritt elektronisch oder schriftlich gegenüber CampingVision zu erklären.

5.2 Der Kunde kann auch nach Rücktritt von dem Vertrag über ein Ferienobjekt dasselbe Objekt erneut buchen. Die neue Buchung kann aus technischen Gründen jedoch erst 48 Stunden nach der Stornierung der alten Buchung erneut vom Kunden getätigt werden. Die weitere Verfügbarkeit und derselbe Preis für das Ferienobjekt können daher von CampingVision nicht gewährleistet werden. Es gilt stets der Preis zum Zeitpunkt der Buchung. Dieser kann auf der Internetseite von CampingVision stets geändert werden und wird dem Kunden entsprechend aktuell angezeigt. Eine nachträgliche Änderung des Preises kommt bei keiner Buchung in Betracht, weder in Form einer Preiserhöhung noch einer Preissenkung.

5.3 Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so erhält CampingVision den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für ihre getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Mietbeginn in Prozent des von CampingVision berechneten Gesamtpreises (Unterkunftspreis inklusive sämtlicher berechneter Extras, wie etwa Bettwäsche, Reinigungen) wie folgt pauschaliert bestimmt: 

Bis 46. Tag vor Aufenthaltsbeginn:                              25 %

vom 45. bis 36. Tag vor Aufenthaltsbeginn:               50 %

vom 35. Tag bis 3. Tag vor Aufenthaltsbeginn:          80 %

vom 2. Tag bis Aufenthaltsbeginn

und bei Nichterscheinen:                                            100 %


Dem Mieter ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils berechneten Pauschalen entstanden ist. Gezahlte Versicherungsprämien gehören nicht zum Mietpreis und werden nicht, auch nicht anteilig, erstattet. CampingVision behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen im Einzelfall eine konkret berechnete Entschädigung zu fordern, die ggf. höher als die jeweils anzuwendende Pauschale ist, und wird in diesem Fall diese Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen konkret beziffern und belegen.

5.4 Zur Abdeckung von Aufenthaltsrücktritts- oder abbruchskosten, empfiehlt CampingVision den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschliesslich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht enthalten. 

5.5 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen seines Vertrages in Bezug auf das Aufenthaltsziel, den Termin oder die Unterkunft oder sonstige Buchungsänderungen, wozu auch Namensänderungen oder Änderungen der Angaben zählen („Umbuchungen“), besteht nicht. Umbuchungen können bis zu 14 Tage vor Ankunft angefragt werden. Stimmt CampingVision einer Umbuchung zu, ist sie berechtigt, bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn ein Umbuchungsentgelt pro Umbuchungsvorgang und Kunden in Höhe von CHF 50,- zu erheben und sämtliche mit der Umbuchung verbundenen Kosten, auch Kosten des Eigentümers des Ferienobjektes, vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass Kosten in Höhe der genannten Umbuchungspauschalen durch die Umbuchung nicht entstanden sind. Umbuchungen, die nach Ablauf der genannten Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 5.1 i.V.m. Ziff. 5.3 erfolgen.

5.6 Erfolgt eine Umbuchung des Kunden bezüglich seines Ferienobjekts mit einer Änderung seines Aufenthaltes auf das Folgejahr, so erhält er eine entsprechend neue Buchungsbestätigung über den geänderten Mietvertrag. Für diesen gilt Ziff. 5.1 nicht, d. h., der Kunde erhält kein erneutes, vertraglich durch CampingVision gewährtes Rücktrittsrecht, sondern hat nur die gesetzlichen Rechte.

5.7 CampingVision ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit vor Beginn des Aufenthalts des Kunden im Ferienobjekt ohne Angabe und Vorliegen von Gründen zu kündigen. Der Kunde erhält in diesem Fall sämtliche bereits geleistete Zahlungen an CampingVision umgehend zurückerstattet. Ein Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung besteht nicht, da das Ferienobjekt nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung des Vertrages nach Kündigung noch auf sonstige Entschädigung oder Schadensersatz wegen der Kündigung. CampingVision ist ferner berechtigt, in Bezug auf gebuchte Extras einen Teilrücktritt zu erklären, so dass diese nicht erbracht werden müssen. Der Kunde erhält auch in diesem Fall seine bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

5.8 Ist das Ferienobjekt des Kunden von höherer Gewalt betroffen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Sturmschäden, Sturmfluten, Tsunamis, durch den Klimawandel verursachte Überschwemmungen oder Naturereignisse, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Massnahmen oder Zwangsmassnahmen des Staates, Quarantäne, Streiks oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Mietvertrages massgeblich erschweren, behindern oder zeitweise zum Teil oder ganz unmöglich machen (§ 275 BGB), kann CampingVision vom Mietvertrag zurücktreten. Geschieht dies vor Aufenthaltsbeginn im Ferienobjekt, so erhält der Kunde geleistete Zahlungen zurück; weitere Ansprüche hat der Kunde nicht. Ereignisse höherer Gewalt, die CampingVision die vereinbarten Leistungen während der Durchführung des Mietvertrages unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen CampingVision, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Auch in diesem Fall kann CampingVision bei Unmöglichkeit der Mietleistungen vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch des Kunden auf Leistung, Fortsetzung des Vertrages oder Entschädigung oder Schadensersatz ist ausgeschlossen.


6. Zweck der Vermietung, Personenzahl, Mietdauer (An- und Abreise), Verspätetes Erscheinen des Mieters

6.1 Das gemietete Ferienobjekt darf nur zu Urlaubs- und Erholungszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Im Fall einer Überbelegung ist CampingVision berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. CampingVision und der Vermieter können überzählige Personen aus dem Ferienobjekt und vom Grundstück verweisen. Verlassen die überzähligen Personen trotz der Verweisung das Ferienobjekt nicht, so gibt dies CampingVision einen Grund für eine fristlose Kündigung nach Ziff. 9. Eine Anmietung zu anderen Zwecken, etwa als Unterkunft für Arbeitnehmer, ist nicht gestattet und kann ebenfalls zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages nach Ziff. 9 führen.

6.2 Buchungen von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bis 26 Jahre, bei welchen mindestens zwei Personen nicht über dieselbe Anschrift verfügen, stehen unter dem Vorbehalt, dass bei einem Buchungsauftrag CampingVision einen Nachweis des familiären, partnerschaftlichen oder häuslichen Zusammenhangs verlangen darf, so dass der Vertrag auflösend bedingt unter dieser Voraussetzung abgeschlossen ist. Wird der Nachweis vom Kunden innerhalb einer von CampingVision zu setzenden Frist nicht erbracht, so erlischt der Vertrag. Etwaig erfolgte Zahlungen werden sodann zurückerstattet.

6.3 An- und Abreisezeit: Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienobjektes. Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus dem Voucher an den Kunden. Bei Nichterscheinen des Mieters zum vereinbarten Zeitpunkt geht CampingVision von einem konkludenten Rücktritt des Mieters aus und der Mieter hat bei verspäteter Anreise kein Recht auf Überlassung des Ferienobjektes. CampingVision ist berechtigt, gem. Ziff. 5.3 dem Mieter im Falle des Nichterscheinens die dort aufgeführte Stornierungsentschädigung von 100 % zu berechnen. Es erfolgt mithin keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Sollte CampingVision dem Mieter das Ferienobjekt trotz Verspätung dennoch überlassen, so erfolgt bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ebenfalls keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Das Mietobjekt ist am Abreisetag ist zu der im Aufenthaltsdokument genannten Abreisezeit (im Zweifel bis spätestens 10 Uhr) in ordnungsgemässem und besenreinem Zustand mit entsorgtem Müll zu übergeben. Der Mieter hat die Pflicht, den Müll gemäss den Trennungsvorschriften vor Ort an den gekennzeichneten Stellen zu entsorgen. Kühlschränke müssen ebenfalls geleert und gesäubert überlassen werden.


7. Behandlung der Ferienobjekte durch den Mieter, Haustiere

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Ferienobjekt pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Er ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Ferienobjekts, des Grundstückes, des Hauses oder des Inventars als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz zu überprüfen (siehe Ziff. 11.2) und weist eine solche Versicherung dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Kunde sollte als Mieter bei Ankunft das Ferienobjekt auf Schäden überprüfen und diese unverzüglich bei CampingVision zur Anzeige bringen. 

7.2 Eine Untervermietung des Ferienobjektes durch den Mieter ist nicht gestattet.

7.3 Die Mitnahme von Haustieren in das Ferienobjekt ist grundsätzlich nicht gestattet und von CampingVision nicht vorgesehen. Ein Haustier, insbesondere ein Hund, darf nur mitgebracht werden, wenn der Kunde vorab eine ausdrückliche, entsprechende Anfrage gestellt hat und die Mitnahme ausdrücklich von CampingVision in der Buchungsbestätigung zugelassen wurde. Die Voranfrage muss unter genauer Bezeichnung des Haustieres erfolgen (Art, Anzahl, Grösse, Alter). Wird ein Haustier ohne vorherige Einwilligung und erfolgte, ausdrückliche Bestätigung von CampingVision in das Ferienobjekt mitgebracht, so ist CampingVision berechtigt, den Mietvertrag gem. Ziff. 9 ausserordentlich zu kündigen und der Kunde muss das gebuchte Ferienobjekt unverzüglich ohne Erhalt einer Erstattung für die nicht genutzte Mietzeit verlassen. CampingVision behält sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall aus dem Ferienobjekt zu verweisen und nicht mehr zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres (dies gilt nicht für Kleintiere). Betten, Sofas und Sitzmöbel sowie der Pool dürfen nicht von Tieren genutzt werden.

7.4 Der Mieter hat Anweisungen von CampingVision in Bezug auf das Ferienobjekt Folge zu leisten. Dies beinhaltet in jedem Fall, dass er keine Lärm- oder sonstige Belästigung oder Probleme verursacht, die Betten nur mit Bettwäsche nutzt und das Ferienobjekt bei der Abreise wieder sauber und besenrein hinterlässt. Das Geschirr muss abgewaschen und der Fussboden besenrein sein sowie der Müll an dem dafür bestimmten Ort hinterlassen werden. Die Nichteinhaltung der Anweisungen berechtigt CampingVision zu einer sofortigen Kündigung nach Ziff. 9.

7.5 Vorbehaltlich konkreter Vereinbarung, ist das Aufstellen von (zusätzlichen) Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Grundstück des gemieteten Ferienobjekts nicht gestattet. CampingVision hat das Recht, deren unverzügliche Entfernung zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht ist CampingVision berechtigt, den Vertrag nach Ziff. 9 mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


8. Anzeigepflichten des Mieters bei Mängeln des Ferienobjekts

8.1 Der Mieter hat bei Ankunft in dem Ferienobjekt vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich CampingVision gegenüber anzuzeigen und CampingVision um Abhilfe zu ersuchen. Es wird empfohlen, dass er hierzu das Anfrage-Formular verwendet. CampingVision kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Mieter sollte sich in jedem Fall auch an den Eigentümer bzw. dessen Verwalter oder Vertreter vor Ort wenden. Dies ersetzt aber nicht eine ordnungsgemässe Mängelanzeige an CampingVision. 

8.2 Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht dahingehend, dass CampingVision durch ihre Erfüllungsgehilfen vor Ort Abhilfe schaffen kann und ihnen ggf. Zutritt zum Ferienobjekt zu gewähren. Er darf die Abhilfeleistung nicht verhindern, insbesondere hat er daran mitzuwirken, dass durch die Abhilfeleistung ein etwaiger Schaden vermieden oder zumindest geringgehalten werden kann.

8.3 Unterlässt der Mieter die gebotene Anzeige eines Mangels vor Ort und an CampingVision und konnte CampingVision infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte auf Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen. Nachträglich entstandene, nicht sowohl vor Ort und an CampingVision gemeldete Mängel können dann für eine Erstattung nicht berücksichtigt werden.

8.4 Vom Kunden mit dem Personal des Eigentümers / Anbieters der Unterkunft vor Ort ohne vorherige Einwilligung von CampingVision getroffene Vereinbarungen sind für CampingVision nicht bindend.

8.5 Die Bearbeitungszeit von Anspruchsanmeldungen des Kunden kann einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Etwaige Erstattungsangebote von CampingVision sind stets Kulanzangebote, die bei Nichtannahme des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Abgabe erlöschen.


9. Kündigung durch CampingVision wegen Verhaltens des Mieters

CampingVision kann die Nutzung des Ferienobjekts bei Überbelegung ausserordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Sie kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Mieter die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn ein Mieter oder mitreisender Mieter sich in solchem Mass vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung des Ferienobjekts fortgesetzt wird oder ohne vorherige Einwilligung von CampingVision ein Haustier in das Ferienobjekt mitgenommen wird, insbesondere ein Hund, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstossen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Mieter erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist CampingVision berechtigt, Erfüllungsgehilfen vor Ort zu beauftragen, das Ferienobjekt zu betreten und erste Gefahr abwehrende Massnahme zu ergreifen (Bsp.: Entfernung Wespennest).


10. Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung 

CampingVision haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CampingVision nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen CampingVision ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CampingVision. Sämtliche genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 


11. Mitwirkungspflicht des Mieters, Haftpflichtversicherung des Mieters

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.2 Der Mieter haftet für Schäden im Ferienobjekt oder auf dessen Grundstück, wenn er oder die mit ihm im Ferienobjekt untergebrachten Personen einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben (§ 823 BGB). Es wird dem Mieter empfohlen, seine Haftpflichtversicherung darauf zu überprüfen, ob diese auch im Ausland gültig ist. Der Abschluss einer solchen, auch im Ausland gültigen Haftpflichtversicherung, wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.


12. Datenschutz, Widerspruchsrechte

12.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert CampingVision den Mieter in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. CampingVision hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Mieters, zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Mieters auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Mieter das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann über das Anfrage-Formular auf der Website von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder CampingVision unter der unten genannten Adresse kontaktieren. 

12.2 Mit einer Nachricht an CampingVision über das Anfrage-Formular auf der Website kann der Mieter auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.


13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Vermieter ist CampingVision nicht verpflichtet, über Pass-, Visa- oder Gesundheitsvorschriften des Landes der Belegenheit des Ferienobjektes Auskunft zu erteilen. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich eigenständig über die notwendigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Landes zu informieren, etwa über die Internetseite des Auswärtigen Amtes. Der Kunde ist auch selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen von behördlich notwendigen Reisedokumenten, evt. erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften resultieren, wie etwa die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, CampingVision hat eine fehlerhafte Information oder Nichtinformation verschuldet.


14. Schlussbestimmungen, Hinweise

14.1 Auf den Mietvertrag zwischen dem Mieter und CampingVision ist ausschliesslich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Mieter Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur aussergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Mieter unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. CampingVision nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.


Vermieterin: CampingVision International AG, Rue du Bachet 14, 1212 Grand-Lancy, Schweiz, E-Mail: info@campingvision.com; Reg. 20202/2011 CH-660-3442011-8, vertretungsberechtigter Vorstand: Philippe Jörg 


Örtliche Niederlassung: Rue du Bachet 14, 1212 Grand-Lancy, Schweiz

Telefon: +41 (0) 43 550 99 13 Anfrage-Formular: https://support.vacanceselect.com/hc/de-ch/requests/new 


VacanceSelect ist eine Marke der CampingVision International AG

Diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.